Kassenfinanzierte Psychotherapie

Einige Psychotherapieverfahren werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe übernommen. Dazu gehören die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse. Während die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie einen Umfang von bis zu 100 Stunden haben kann, kann die Psychoanalyse bis zu 300 Stunden umfassen.

über die Details der beiden Psychotherapieformen und die Beantragung informiere ich Sie gern im Persönlichen Kontakt. Oft hat es sich als nützlich erwiesen, erst einmal eine sogenannte Kurzzeittherapie mit 2 x 12 Einheiten zu beantragen, um dann gegen Ende gemeinsam mit Ihnen zu entscheiden, in welcher Psychotherapieform wir weiter arbeiten wollen.